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Bisher relativ unbemerkt ist eine zum 1.1.2007 anstehende Veränderung geblieben: Gemäß einer Änderung im Rundfunkstaatsvertrag sollen dann alle internetfähigen PC und Notebooks gebührenpflichtig werden. Unabhängig von der Anzahl der in einem Betrieb vorhandenen PC werden dann monatliche Fernsehgebühren i.H.v. 17,03 Euro fällig. Grund dafür ist, dass man mit einem internetfähigen PC ohne erheblichen Aufwand auch Radio und Fernsehen empfangen kann.

Da inzwischen kaum ein Betrieb ohne Internetnutzung auskommt (z.B. müssen Umsatzsteuererklärungen online an das Finanzamt geschickt werden), wären faktisch nahezu alle 3,4 Millionen Unternehmen in Deutschland betroffen – vom Industriebetrieb über das Handwerk und Freiberufler bis hin zum kleinen Kioskbesitzer an der Ecke. Diese Regelung betrifft natürlich auch beruflich tätige Betreuer. Nach einer Schätzung des Industrie- und Handelskammertages ergibt sich daraus für die Wirtschaft eine Mehrbelastung i.H.v. jährlich 200 Millionen Euro.

 

Inzwischen regt sich erster Widerstand – Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammer und Ärzteverbände wenden sich gegen diese Regelung. Hauptargument ist, dass es kaum einen Betrieb geben dürfte, in dem die Mitarbeiter ausreichend Zeit hätten, neben der Arbeit noch Fernsehen zu gucken.